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Besondere geschäftsbedingungen

TICKETKÄUFE UND BESUCHER

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (BGB)

Veranstalter:
e4 QUALIFICATION GmbH
Am Motodrom
68766 Hockenheim
T +49 (15678) 7744-00

Vertreten durch die Geschäftsleitung
Kai Hennefarth und Alexander Nieland
Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim
Register-Nr.: HRB 728858

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Ticket-Shop und die Tageskasse gelten die nachfolgenden BGB. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt worden sind.
Mit dem Einlösen des Tickets vor Ort werden diese Besonderen Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

Der Kaufvertrag kommt mit dem Veranstalter zustande. Mit Einstellung der Tickets in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Tickets ab. Sie können unsere Ticktes zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Tickets annehmen.

Der Kaufpreis ist unverzüglich nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Kunde leistet den in seiner Bestellung angegebenen Betrag per der von ihm unter den angebotenen Zahlungsarten ausgewählten Zahlungsmethode. Erfüllung tritt in allen Fällen erst mit Gutschrift auf dem Konto des Veranstalters ein.

Online gebuchte Tickets sind nicht stornierbar.

Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

3. Lieferbedingungen

Die Lieferung der Tickets erfolgt unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Bestellvorganges an die vom Käufer angegebene E-Mailadresse. Zugang zum Veranstaltungsgelände erhalten Sie mit Ihrem selbst ausgedruckten Ticket oder durch Vorzeigen Ihres Ticket auf einem Smartphone/Tablet. Die Tickets erhalten erst mit Gutschrift des Kaufpreises auf dem Konto des Veranstalters Gültigkeit.

4.  Durchführung von Probefahrten

Für die Durchführung von Probefahrten gelten nachfolgende Bedingungen.

Für Probefahrten zugelassen ist, wer:

  • Eine für das Fahrzeug geeignete und gültige Fahrerlaubnis und einen Lichtbildausweis am Ort der Fahrzeugübergabe vorweisen kann.
  • Folgendes Alter erreicht bzw. folgende Bedingungen erfüllt hat:
    Bei Pkw mindestens 18 Jahre. Ausnahmen hiervon können bei einzelnen Ausstellern und/oder bestimmen Fahrzeugmodellen bestehen.
    Die Erlaubnis des Standpersonals besitzt, das Fahrzeug zu benutzen.
    Sich einer Einweisung des Standpersonals unterzogen hat.

Der Nutzungsberechtigte ist zur Rücksichtnahme auf andere Teilnehmer sowie einer umsichtigen Fahrweise verpflichtet. Die ausgewiesene Strecke wird nicht für ein Rennen, sondern für eine Probefahrt genutzt. Verkehrsregeln, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Gebots- und Verbotsbeschilderung nach StVO sind zu beachten und zu befolgen. Auf dem gesamten Messegelände gilt die StVO. Im Übrigen gelten die Regeln für das Fahren auf der Grand-Prix Strecke im Rahmen, in welche der Mitfahrende Instruktor den Probefahrer einweist. Jeder Teilnehmer der Veranstaltung ist verpflichtet die Anweisungen der Ordner und Sicherheitskräfte zu befolgen.

Der Nutzungsberechtigte handelt mündig und auf eigene Gefahr. Das Fahren erfolgt auf eigenes Risiko. Der Nutzungsberechtigte hat das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.

Der Nutzungsberechtigte versichert, dass er sich körperlich und mental in der Lage sieht ein Fahrzeug zu führen und das er insbesondere keine körperliche Behinderung oder Krankheit hat, die das Führen eines Fahrzeugs hindert, keine geistige Behinderung oder Krankheit hat, die unmittelbaren oder auch nur zeitweiligen Verlust der körperlichen Kontrolle zur Folge hat (z.B. Epilepsie), während des Führens des Fahrzeugs nicht unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (z.B. Drogen, Alkohol) sowie von Fahrtüchtigkeit beeinflussenden Medikamenten steht.

Bei mitfahrenden Minderjährigen unter 150 cm sowie unter 12 Jahren trägt der Nutzungsberechtigte die Pflicht sich um einen Kindersitz zu kümmern.
Zuwiderhandlungen und/oder grob fahrlässiges Verhalten können zum Ausschluss für weitere Testfahrten führen.

5. Haftungsverzicht

  • Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe dieser Erklärung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen und zwar gegenüber den Veranstaltern, allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, den anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern der anderen Fahrzeuge.
  • Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsverzichtklausel unberührt.
  • Der Nutzungsberechtigte muss eine gültige  Haftpflichtversicherung besitzen.
  • Der Nutzungsberechtigte haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Nutzungsberechtigte das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Die Haftung des Nutzungsberechtigten erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie: Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung.

6. Haftung des Benutzers

  • Die Haftung des Benutzers gegenüber dem Aussteller ist in der Höhe nach auf EUR 1.000,00 begrenzt, wenn der Benutzer nachweisen kann, dass ihm allenfalls leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
  • Die Nutzung ist nur im Rahmen des Verwendungszweckes erlaubt.
  • Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Nutzungsberechtigte für Fahrzeugschäden bis zur Höhe dieser Selbstbeteiligung, zuzüglich der unter 5. aufgeführten Schadensnebenkosten.
  • Der Nutzungsberechtigte haftet uneingeschränkt, wenn er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (z.B. im Zustand alkoholbedingter oder anderweitiger absoluter Fahruntüchtigkeit, aufgrund von Übermüdung usw.) herbeigeführt hat, oder gegen die Obliegenheiten gemäß dieser AGB verstoßen hat.

7. Besondere Bedingungen aufgrund behördlicher Anordnungen

  • Der Veranstalter ist berechtigt, vom Besucher gemäß den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, dass er im gesamten Veranstaltungsbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung, FFP-2 Maske oder medizinische Gesichtsmaske trägt. Die Veranstalter ist weiterhin berechtigt, Besuchern den Besuch nur nach der 2G+, 2G- bzw. 3G-Regel im Hinblick auf COVID-19 zu gestatten.
  • Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, Besuchern gemäß den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften vom Besuch auszuschließen. Besucher, die aus den vorliegenden Gründen vom Besuch ausgeschlossen sind, bleiben zur Zahlung des Ticketentgelts verpflichtet und haben deshalb keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketentgelts. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  • Weiterhin ist der Veranstalter berechtigt, die Besucher, die den Veranstaltungsbereich betreten, gemäß den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften zu registrieren, um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Besuchern zu ermöglichen.
  • Um die Einhaltung gesetzlich der behördlich vorgeschriebener Schutz- und Hygienemaßnahmen zu gewährleisten, ist der Veranstalter berechtigt, die Anzahl der Personen im gesamten Veranstaltungsbereich oder in Teilen davon zu beschränken. Der Veranstalter kann deshalb Besuchern den Zutritt zum gesamten Veranstaltungsbereich oder zu Teilen davon zeitweilig verwehren. Wenn ein Besucher wegen vorgenannter Beschränkungen nicht zumindest einen Teil eines Veranstaltungsbereichs besuchen darf, kann der Ticketkäufer Erstattung des anteiligen Ticketentgelts und bei einem Tagesticket die Erstattung des gesamten Ticketentgelts verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

8.1. Widerrufsrecht

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, kann er seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen durch ausdrückliche Erklärung (z. B. Brief, E-Mail) gegenüber dem Veranstalter widerrufen. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufsformulars oder die rechtzeitige Abgabe der Widerrufserklärung gegenüber dem Veranstalter.

Der Widerruf ist innerhalb der Widerrufsfrist nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, in dem das Ticket oder die Gutscheinnummer die Gültigkeit verliert, d. h. mit Ende der Öffnungszeiten am letzten Veranstaltungstag.

Die Widerrufserklärung ist zu richten an:

e4 QUALIFICATION GmbH
Am Motodrom
68766 Hockenheim
E-Mail: kontakt@e4qualification.gmbh

8.2 Folgen des Widerrufs

Bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts werden die betreffenden Tickets gesperrt, sodass der Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung nicht möglich ist. Im Falle eines wirksamen Widerrufs zahlt der Veranstalter den bereits durch den Verbraucher entrichteten Ticketpreis unverzüglich, aber spätestens nach 14 Tagen, zurück. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit Absenden des Widerrufsformulars oder mit der sonstigen Abgabe der Widerrufserklärung, für den Veranstalter mit dem Empfang. Bei der Rückzahlung des schon geleisteten Ticketpreises ist den Veranstalter in der Wahl des Rückzahlungsmittels frei. Für die Rückzahlung entsteht eine Aufwandsgebühr zu Lasten des Verbrauchers.

9. Höhere Gewalt, Veranstaltungsabsage

Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen genötigt, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche vorübergehend oder auch für längere Dauer zu räumen oder die Veranstaltung zu verschieben oder zu verkürzen, so erwachsen dem Besucher hieraus weder Rücktritts-, Kündigungs- bzw. Minderungsrechte noch irgendwelche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter. Gleiches gilt, wenn der Besucher infolge höherer Gewalt oder aus anderen von dem Veranstalter  nicht zu vertretenden Gründen an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann.

Wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt, weil er die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht durchführen kann, oder weil dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung unzumutbar geworden ist, dann haftet der Veranstalter nicht für Schäden und Nachteile, die sich für den Kunden aus der Absage der Veranstaltung ergeben.

10. Film- und Lichtbildaufnahmen / Datenerhebung

  • Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang der Veranstaltung angefertigten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung zu Werbe- und Dokumentationszwecken veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet werden, insbesondere in Sozialen Medien, dem Internet, Printmedien und der Presse. Dieses Einverständnis erfolgt nicht widerrufbar und ist unbegrenzt gültig.
  • Der Besucher erklärt sich mit der Angabe seiner Email-Adresse im Zusammenhang der Ticketbuchung damit einverstanden, dass der Veranstalter berechtigt ist, ihm aktuelle Informationen im Zusammenhang der Veranstaltung sowie künftiger Veranstaltungen zuzusenden; hierzu zählen auch Newsletter des Veranstalters. Der Teilnehmer kann der Zusendung von Informationen und Newslettern jederzeit widerrufen.
  • Weiterhin erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass bei Testfahrten statistische Daten hinsichtlich Nutzer und dem jeweiligen Fahrzeug digital erfasst werden können. Diese Daten werden anonymisiert zu statischen Zwecken verwendet.
  • Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass die angegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden und ausschließlich für die Abwicklung der Probefahrten Verwendung finden. Teilnehmerdaten werden nur auf individuelle Nachfrage und ausdrücklichen Wunsch des Besuchers an Aussteller weitergegeben. Beispielsweise, wenn der Besucher Informationsmaterial eines bestimmten Ausstellers wünscht.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Hockenheim, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Veranstalter ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Hockenheim.

12. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Schlussklausel

Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck an nächsten kommen.

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